Elterninformation – 2. Lockdown

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Wien, 16.11.2020

Wichtige Elterninformation zum Lockdown vom 17.11. – 06.12.2020

Liebe Eltern, liebe Obsorgeberechtigte!

Wie Sie bereits aus den Medien entnommen haben, tritt ab Dienstag, 17.11.2020, ein von der Bundesregierung verordneter zweiter Lockdown in Kraft.

Wir alle sind nun gemeinsam gefordert zur Eindämmung der Corona-Pandemie beizutragen. Als St. Nikolausstiftung werden wir selbstverständlich die behördlichen Vorgaben und Bestimmungen für den Zeitraum des Lockdowns umsetzen.

Was bedeutet dies für die nächsten knapp drei Wochen?

  • Die Kindergärten und Horte der St. Nikolausstiftung bleiben bei Bedarf geöffnet. Alle Eltern, die Unterstützung benötigen, dürfen die Kinder in den Kindergarten/Hort bringen.
  • Da Sammelgruppen bestmöglich vermieden werden sollen, werden gegebenenfalls die Öffnungszeiten der Standorte bzw. der einzelnen Gruppen angepasst. Der Besuch von Früh- und Schlussdiensten wird nach Möglichkeit den Familien zur Verfügung gestellt, für die dies aus beruflichen Gründen unbedingt erforderlich ist. Bitte füllen Sie bis spätestens Mittwoch, 18.11.2020, die Bedarfserhebung aus und senden diese an Ihren Standort per E-Mail zurück. Sollten Sie das Dokument am Computer nicht ausfüllen können, senden Sie Ihre Rückmeldung per E-Mail an Ihren Standort zurück. Bitte beachten Sie auch die Informationen im Dokument „Bedarfserhebung“. Sobald alle Rückmeldungen eingelangt und der Dienstplan angepasst wurde, werden Sie von der Leitung informiert, wie die Öffnungszeit der Gruppe Ihres Kindes geplant ist.
  • Die Kindergartenpflicht für Kinder im letzten Kindergartenjahr ist während des behördlich festgelegten Zeitraumes aufgehoben (gemäß § 3 Abs. 3 Wiener Frühförderungsgesetz).
  • Laut Information der Stadt Wien verliert kein Kind aufgrund der Abwesenheit in der Zeit von 17.11.- 4.12.2020 den Platz, wenn es aufgrund des Lockdowns entschuldigt ist.
  • Seitens der Stadt Wien gibt es noch keine Informationen, ob eine Kostenrefundierung der Hort-Besuchsbeiträge aufgrund von Abwesenheiten während des Lockdowns den privaten Trägern gewährt wird. Alle Eltern/Obsorgeberechtigten von Hortkindern werden von uns so rasch wie möglich über die weitere Vorgehensweise informiert.
  • Die Verpflegung (Jause und Mittagessen) für die Wochen 23.-27.11.2020 und 30.11.-04.12.2020 wird mit der Abmeldung des Kindes/der Kinder wochenweise abbestellt. Dieser Betrag wird im Nachhinein auf das Verrechnungskonto des Kindes gutgeschrieben. Für die aktuelle Woche, 16.-20.11.2020, kann keine Rückerstattung bei Nichtkonsumation des Mittagessens oder der Jause erfolgen. Sollte Ihr Kind pro Woche nur an einem Tag den Kindergarten/Hort besuchen, so wird nur der Betrag für einen Tag verrechnet – ab zwei Tagen die ganze Woche.

Als Trägerorganisation stehen auch wir in einem Spannungsfeld. Den Betrieb für Eltern, die Unterstützung benötigen, aufrechtzuerhalten und gleichzeitig zur Eindämmung der Pandemie beizutragen, indem nur der notwendige Kindergarten- und Hortbetrieb stattfindet. Wir werden alles tun, damit wir Sie als Eltern unterstützen und entlasten, gleichzeitig möchten wir aber auch an Sie appellieren, uns und unsere MitarbeiterInnen vor Ort zu unterstützen, damit das Infektionsrisiko für alle Beteiligten auf ein Minimum reduziert und der Betrieb für die nächsten Wochen gut geplant werden kann. Gemeinsam können und werden wir es schaffen, dass diese belastenden und herausfordernden Wochen des Lockdowns und der Pandemie-Eindämmung gut gemeistert werden.

Wichtige Infos zum Kindergarten-/Hortbesuch während des Lockdowns

Sollte Ihr Kind/Ihre Kinder den Kindergarten/Hort in den Wochen des Lockdowns besuchen, dann bitten wir Sie aufgrund der aktuellen hohen Infektionszahlen, alle Hygienemaßnahmen und Vorgaben vor Ort strikt einzuhalten.

Einmal mehr möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie nur gesunde Kinder in den Kindergarten/Hort bringen dürfen. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, auch Geschwisterkinder nicht in den Kindergarten/Hort zu bringen.

Informieren Sie weiterhin umgehend Ihren Kindergarten/Hort, sollte in Ihrer Familie ein Verdachts- oder Infektionsfall vorliegen. Am Wochenende verständigen Sie bitte auch die Geschäftsstelle unter office@nikolausstiftung.at.

Wir alle möchten, dass auch unsere MitarbeiterInnen gesund bleiben und damit der Kindergarten- und Hortbetrieb gewährleistet bleibt. Unsere PädagogInnen und AssistentInnen stehen seit neun Monaten trotz täglichem Infektionsrisikos immer im Dienst, damit die Kinder einen guten und anregenden Lern- und Bildungsalltag erleben können. Tragen wir alle gemeinsam dazu bei, dass dies auch in den nächsten Wochen möglich bleibt.

Im Namen unserer MitarbeiterInnen bedanken wir uns für Ihr Vertrauen sowie Ihre Unterstützung, Kooperation und Verständnis.

Sollten wir in den nächsten Tagen weitere Informationen seitens der Behörde bekommen, werden wir Sie umgehend informieren.

Mit herzlichen Grüßen

Mag. Elmar Walter                                           Susanna Haas, MA
Geschäftsführer                                                Pädagogische Leitung

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