Informationen Corona-Virus
ACHTUNG!
Elterninformation: Arztbestätigung und lange Abwesenheit
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Ab Montag, 7. März 2022 besteht im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres in den elementaren Bildungseinrichtungen wieder die Besuchspflicht.
Meldung von COVID-19-Infektionen
Bitte bringen Sie nur gesunde Kinder in den Kindergarten/Hort. Infektionsfälle außerhalb der Öffnungszeiten sowie während der Schließtage des Standortes melden Sie bitte umgehend an office@nikolausstiftung.at.
Bitte beachten Sie weiterhin die Tragepflicht der FFP2-Masken!
Meldung bei Verdachtsfall
Die erhöhte Anzahl an Sozialkontakten im Alltag (Familie, Verwandten- und Bekanntenkreis, Kindergarten, Hort, Schule etc.) bringt ein größeres Risiko mit sich, mit dem Covid-19 Erreger in Kontakt zu kommen. Ob mit oder ohne Symptome: Sobald von Seiten der Behörde oder eines Arztes/einer Ärztin eine Testung angeordnet wird, gilt man als Verdachtsfall. In diesem Fall müssen Sie dies per E-Mail Ihrem Standort und der Geschäftsstelle unter office@nikolausstiftung.at melden.