Infos zur Anmeldung

Die Anmeldung in den Standorten der St. Nikolausstiftung erfolgt direkt in den Kindergärten und Horten vor Ort. Falls Sie Interesse an einem Kindergarten oder Hort der St. Nikolausstiftung haben, wenden Sie sich bitte an die Leitung des jeweiligen Standortes.

Ablauf der Anmeldung

  • Finden Sie einen Kindergarten/Hort Ihrer Wahl.
  • Nehmen Sie Kontakt mit der Leitung auf (telefonisch/per E-Mail).
  • Es erfolgt die unverbindliche Vormerkung (Kindergarten).
  • Wenn ein Patz frei ist, meldet sich die Leitung bei Ihnen.
  • Einladung zur Vertragsunterzeichnung im Kindergarten/Hort.

Ankommen im Kindergarten

Unsere Broschüre “Ankommen im Kindergarten” wird derzeit überarbeitet.
Diese steht Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Die Eltern-App KidsFox

In unseren Kindergärten und Horten nutzen wir die Eltern‑App KidsFox, um die Kommunikation zwischen Familien und dem Kindergarten einfach und verlässlich zu gestalten. Über die App können Nachrichten, Informationen, Krankmeldungen und Termine schnell und sicher übermittelt werden. Sie haben die Möglichkeit, die App in mehr als 40 Sprachen zu nutzen und Inhalte automatisch in Ihre Familiensprache übersetzen zu lassen.

Entwicklungsberatung und -begleitung

Die St. Nikolausstiftung sieht es als Aufgabe, bestmögliche pädagogische Qualität für alle Kinder zu entwickeln und zu gewährleisten.
Die “Mobilen Dienste” (auch Mobiles Team oder interdisziplinäres Team genannt) sowie die Fachberatung sind ein fixer Bestandteil in der pädagogischen Qualitätsarbeit.
Das Mobile Team setzt sich aus Psycholog:innen, Inklusiven Elementarpädagog:innen und Ergotherapeut:innen zusammen, die das pädagogische Team vor Ort im Kindergarten bei Fragen zur Entwicklung unterstützen und begleiten. Gemeinsam mit den Kolleg:innen der Fachberatung stellt dies eine Dichte an Expert:innen im Kindergartenbereich zur Verfügung, die in Wien einzigartig ist.

Die Psycholog:innen stehen Eltern/Erziehungsberechtigten und Pädagog:innen als Ansprechpartner:innen in Krisensituationen oder bei Fragen zur Entwicklung und zum Verhalten eines Kindes mit ihrem psychologischen Fachwissen zur Verfügung. Mit Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten führen die Psycholog:innen auch Beobachtungen des einzelnen Kindes im Gruppenalltag durch. Ziel ist es, gemeinsam mit den Eltern/Erziehungsberechtigten die Beweggründe für das kindliche Verhalten herauszufinden, um es besser verstehen und auf seinem Weg unterstützen zu können.

Die Inklusiven Elementarpädagog:innen der St. Nikolausstiftung haben einen vielfältigen Aufgabenbereich – neben der Entwicklungseinschätzung aller 4-jährigen Kinder und der Beratung von Pädagog:innen und Eltern/Erziehungsberechtigten ist auch die Entwicklungsbegleitung im Kindergarten ein wichtiger Teil der Arbeit. Ziel dieser Begleitung ist es, das Kind innerhalb seiner gewohnten Umgebung spielerisch und durch Nutzung aller vorhandenen Ressourcen in der individuellen Entwicklung zu fördern. Inklusive Elementarpädagog:innen verfügen neben der Ausbildung als Elementarpädagog:innen über eine zusätzliche Schulung im medizinischen, psychologischen und inklusionspädagogischen Bereich. Sie arbeiten mit ganzheitlichen Förderkonzepten, die auf jedes Kind spezifisch abgestimmt sind und gemeinsam mit den Eltern/Erziehungsberechtigten sowie dem Kindergartenteam erarbeitet und regelmäßig besprochen werden.

Ergotherapie versteht sich als Unterstützung des Kindes unter dem Aspekt der Alltagsbewältigung. Ergotherapeut:innen können Pädagog:innen bei der Analyse von Problemen in Alltagssituationen unterstützen. Die ergotherapeutische Beratung setzt auf positive Erfahrungen und den spielerischen Erwerb neuer Fertigkeiten im sensomotorischen und kognitiven Bereich und ermöglicht damit den Zuwachs von Selbstvertrauen, Zufriedenheit und sozialem Wohlbefinden beim Kind.

FAQs – Fragen & Antworten

Die St. Nikolausstiftung ist Trägerin von rund 90 katholischen Kindergärten und Horten in Wien. Die Kindergärten und Horte sind in allen Wiener Bezirken vertreten. Ein gelebtes Miteinander, Bildungskooperation und ein Interesse an den individuellen Lebensentwürfen der Kinder und ihrer Familien zeichnen die pädagogische Arbeit aus.

Um Ihr Kind für den Kindergarten anzumelden, brauchen Sie vorab die Kund:innennummer für Ihr Kind. Danach nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Leitung des Standortes auf. Die Leitung nimmt gerne Ihre unverbindliche Vormerkung entgegen und meldet sich bei Ihnen, wenn ein Platz frei ist. Anschließend können Sie zur Vertragsunterzeichnung in den Kindergarten kommen, um den verbindlichen Betreuungsvertrag zu unterschreiben.

Für die Anmeldung Ihres Kindes im Hort nehmen Sie bitte Kontakt mit der jeweiligen Leitung des Standortes auf.

Vor der Anmeldung für einen privaten Kindergarten benötigt jedes Kind eine “Kund:innen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder”. Diese kann per E-Mail, Post oder Fax beziehungsweise persönlich bei einer Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) beantragt werden.

Seit 1. September 2009 sind für den Besuch des Kindergartens keine Betreuungsbeiträge zu entrichten. Voraussetzung hierfür ist der Hauptwohnsitz des/der Erziehungsberechtigten und des Kindes in Wien.
Verrechnet werden Beiträge für Essen, Jause, Aktivitäten etc. – die jeweiligen Kosten sind standortabhängig und können direkt im Kindergarten erfragt werden bzw. sind auf der jeweiligen Kindergarten-Homepage unter “Anmeldung & Kosten” nachzulesen.

Kinder und Familien jeder Religion und auch ohne Religionsbekenntnis sind in den Kindergärten und Horten der St. Nikolausstiftung herzlich willkommen. In der St. Nikolausstiftung werden christliche Werte gelebt und die Feste im christlichen Jahreskreis gefeiert und Religion wird im Alltag thematisiert.

Alle aktuellen freien Plätze unserer Standorte finden Sie auf unserer Startseite bei dem jeweilgen Kindergarten/Hort.

Kleinkindergruppe:
In dieser Gruppenform werden Kinder von ca. 1 Jahr bis 3 Jahren begleitet. Das Alter der Kinder ist in der Regel nicht viel jünger als ein Jahr, jüngere Kinder – Säuglinge – brauchen eine andere Betreuungsform.

Kindergartengruppe:
Für Kinder ab 3 Jahren – mit der maximalen Gruppengröße von 25 Kindern.

Familiengruppe:
In dieser Gruppe werden Kinder von ca. 1 bis 6 Jahren begleitet. Es gibt auch Familiengruppen von 2 bis 6 Jahren oder von 3 bis 10 Jahren – das sind erweiterte Familiengruppen, in denen Kindergartenkinder gemeinsam mit Hortkindern sind.

Die Mobilen Dienste sind für Eltern, Kinder und Pädagog:innen gleichermaßen da. Das Service beinhaltet persönliche Beratungsgespräche für pädagogisches Personal und Eltern/Erziehungsberechtigte, gezielte Einzelkindbeobachtungen im Kindergarten, kostenlose Elternfortbildung sowie die Entwicklungseinschätzung und Begleitungen einzelner Kinder durch die Inklusiven Elementarpädagog:innen vor Ort.

Falls Sorge um die Entwicklung oder das Verhalten des Kindes besteht, erfolgt in der Regel ein Gespräch zwischen Eltern und Pädagog:in. Gemeinsam wird entschieden, ob und in welcher Form Unterstützung durch die Mobilen Dienste notwendig ist. Die Mobilen Dienste werden nur mit Einverständnis der Eltern aktiv – unmittelbare Gefährdungssituationen sind natürlich ausgenommen. Häufig ist der erste Schritt die Beobachtung des Kindes in der Gruppe durch die:den Psycholog:in mit anschließendem Beratungsgespräch für Eltern und Pädagog:in. Dabei werden gemeinsam die nächsten Schritte festgelegt.

Die Mitarbeiter:innen der Mobilen Dienste legen größten Wert auf den Schutz der Privatsphäre der begleiteten Kinder. Beratungsgespräche, Beobachtungen und Begleitungen erfolgen meist am Vormittag im Kindergartenalltag und werden mit Einverständnis der betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten durchgeführt, aber nicht unter der Information aller Eltern/Erziehungsberechtigten. Daher gibt es auch keine Aushänge über Anwesenheitszeiten. Ihre Leitung kann Ihnen bei Interesse gerne nähere Auskunft erteilen.

Sie ist ein präventives, spezielles Angebot der St. Nikolausstiftung. Dieses Service wird für alle 4- bis 5-jährigen Kinder angeboten (Stichtag: 31.8.). Mittels einer ausgewählten Zusammenstellung von spielerischen Aufgaben werden die Bereiche der Fein- und Grobmotorik (Bewegung), der Sprache, der kognitiven Fähigkeiten (Denken) und der sozial-emotionalen Kompetenzen überblicksartig erfasst. Die Entwicklungseinschätzung findet in einem entspannten Rahmen frei von Leistungsdruck statt.

Kinder sollen ungezwungen und frei aufwachsen. Sie sollen Zeit und Raum haben, ihre Talente und Begabungen kennenzulernen und auszubauen. Dafür braucht es Zutrauen und Zeit. Manchmal ist es notwendig, besondere Hilfestellungen zu geben, damit weitere Entfaltung erst möglich werden kann. Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten oder Kinder mit besonderen Talenten haben gerade im Kindergarten noch Zeit, spielerisch und ungezwungen ihren Weg zu finden sowie ein gewisses Rüstzeug mitzunehmen, um späteren Leidensdruck vorzubeugen. Wir legen viel Wert auf eine gute Zusammenarbeit: Gemeinsam mit Eltern/Erziehungsberechtigten und Pädagog:innen überlegen wir, wie das Kind ideal begleitet werden kann und was alle Beteiligten zur bestmöglichen Entwicklung des Kindes im Kindergarten beitragen können.

Inklusive Elementarpädagog:innen haben neben ihrer Ausbildung zur:m Elementarpädagog:in eine zusätzliche 3-jährige Ausbildung für Inklusive Elementarpädagogik abgeschlossen. Inklusiven Elementarpädagog:innen setzen bei den Stärken, Begabungen, Kompetenzen und Ressourcen jedes einzelnen Kindes an, sie sind dafür ausgebildet, Kinder mit besonderen Bedürfnissen individuell zu begleiten, sie zu fördern und Beteiligte zu beraten.

Das Arbeitsgebiet der Psycholog:innen beinhaltet die Fallkoordination, die Einzelkindbeobachtung (ausschließlich bei vorliegendem Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten), Elternberatung in Bezug auf die Entwicklung des Kindes und die Beratung des pädagogischen Personals im Kindergartenalltag.

Das Arbeitsgebiet der Inklusiven Elementarpädagog:innen beinhaltet die Entwicklungseinschätzungen aller 4- bis 5-jährigen Kinder mit anschließenden Elterngesprächen, die Entwicklungsbegleitung einzelner Kinder in der Gruppe sowie die Beratung von Eltern und Pädagog:innen.

Das Arbeitsgebiet der Ergotherapeut:innen beinhaltet Fragestellungen und Unterstützung des pädagogischen Personals bzgl. motorisch-sensorischer Auffälligkeiten und alltagspraktischer Kompetenzen sowie diesbezügliche Beratung von Pädagog:innen.

Psychologische Diagnostik und ergotherapeutische Einzeltherapie sind nicht Teil unseres Angebots. Gerne unterstützen Sie die Mitarbeiter:innen der Mobilen Dienste bei der Suche geeigneter externer Stellen für die diagnostische Abklärung oder therapeutische Begleitung einzelner Kinder.

In Wien werden die Betreuungskosten für Kinder von 0-6 Jahren vom Magistrat getragen, sofern das Kind sowie mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in Wien an derselben Adresse haben. Die Betreuung (Ganztags, Teilzeit, Halbtags – je nach gewähltem Modell) ist in diesem Fall kostenfrei. Die “Kund:innen-Nummer für das Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder” ist Voraussetzung für einen Kindergartenplatz.
Antrag Kund:innen-Nummer

Zu bezahlen sind die am Betreuungsvertrag angeführten/vereinbarten Leistungen wie z.B. Essen/Jause, der “Nikolausbeitrag” sowie die Kosten für allfällige Zusatzaktivitäten wie Ausflüge, kulturelle Aktivitäten etc.

Der Essenbeitrag ist eine festgeschriebene Pauschale, die von September bis Juni (10 Mal pro Kindergarten-/Hortjahr) verrechnet wird. In dieser Pauschale sind sowohl das Essen und die zugehörigen Nebenkosten als auch ein gewisser Prozentsatz an Abwesenheitstagen und Schließtagen bereits einberechnet. Aus diesem Grund ist eine Rückerstattung von Essensbeiträgen nicht möglich.

Unter dieser Position sind etwaige Kostenbeiträge für Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen und sonstige kostenpflichtige Aktivitäten zusammengefasst, welche im Nachhinein verrechnet werden. Über die detaillierten Kosten werden Sie z. B. per Gruppenaushang im Kindergarten/Hort informiert.

Kosten für Verpflegung und Sonderaktivitäten müssen von den Eltern/Erziehungsberechtigten bezahlt werden. Für Familien, deren Nettoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, besteht die Möglichkeit, bei der MA 11 um einen Zuschuss zum Essensbeitrag anzusuchen. Das ausgefüllte Formular muss von der Kindergartenleitung unterzeichnet werden und von den Eltern/Erziehungsberechtigten gemeinsam mit den Einkommensunterlagen beim Magistrat eingereicht werden.

Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern, die den Hort besuchen, können bei der MA 10 um finanzielle Unterstützung ansuchen. Die Hortleitung füllt dafür auf Nachfrage eine Besuchsentgelt- und Besuchszeitbestätigung aus, welche die Eltern/Erziehungsberechtigte zusammen mit den Einkommensunterlagen beim Magistrat einreichen müssen.

Für Geschwisterkinder, die einen Kindergarten der St. Nikolausstiftung besuchen, kann eine Geschwisterermäßigung auf den “Nikolausbeitrag” beantragt werden. Das entsprechende Formular bekommen Sie bei der Leitung des Kindergartens.

Ja, Kinder, die mit ihren Eltern/Erziehungsberechtigten nicht in Wien wohnen, können einen unserer Kindergärten besuchen. Hierfür wird jedoch der Betreuungsbeitrag entsprechend des jeweils gewählten Besuchsmodells verrechnet, da in diesem Fall von der Stadt Wien nur der Grundbeitrag gefördert wird.
Die genauen Kosten sind dem Betreuungsvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Downloads & Links) zu entnehmen.

Der Betreuungsvertrag endet jeweils mit Beginn der Schulpflicht. Eine Kündigung während des Kindergartenjahres muss schriftlich – unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende – erfolgen. Ein entsprechendes Formular kann bei der Leitung des Kindergartens angefordert werden.
Ausnahme: Während des Probemonats ist eine sofortige Kündigung möglich. Weitere Details können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kindergärten (siehe Downloads & Links) nachgelesen werden.

Grundsätzlich endet der Betreuungsvertrag im Hort mit 31. August des Jahres an dem die Volksschule abgeschlossen wird ohne gesonderte Erklärung. Bei einer Kündigung während des Hortjahres muss diese schriftlich – unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende – erfolgen. Ein entsprechendes Formular kann bei der Leitung angefordert werden. Der Betreuungsbeitrag muss bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt werden.
Ausnahme: Während des Probemonats ist eine sofortige Kündigung möglich. Weitere Details können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Horte (siehe Downloads & Links) nachgelesen werden.

Seit 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.

Da es verschiedene Möglichkeiten der Zuschüsse vom Arbeitgeber gibt bzw. diese unterschiedlich geleistet bzw. verrechnet werden, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Leistungsverrechnung in der St. Nikolausstiftung.

Bei einem geplanten längeren Urlaub außerhalb der Schulferien ist bei der Leitung des Kindergartens mindestens zwei Wochen davor eine schriftliche Urlaubsmeldung auszufüllen. Je nach Dauer der Abwesenheit wird der Kindergartenplatz vom Magistrat der Stadt Wien nicht für die gesamte Zeit gefördert. Fallweise wird daher von der St. Nikolausstiftung eine Reservierungsgebühr entsprechend des Fördersatzes eingehoben. Bitte entnehmen Sie die genauen Bestimmungen unseren AGB unter dem Punkt: III. TARIFBESTIMMUNGEN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, Punkt 16. (siehe Downloads & Links)

Seit der Einführung des beitragsfreien Kindergartens 2009 hat sich die Kindergartenlandschaft in Wien erheblich verändert. Die St. Nikolausstiftung steht für Qualität. Das wird u. a. durch die Bereitstellung des Mobilen Teams, Fortbildungen für Mitarbeiter:innen, Maßnahmen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie Informationsbroschüren und die Instandhaltung der Standorte erreicht. Der “Nikolausbeitrag” trägt wesentlich zum Erhalt der Qualität bei und eröffnet Handlungsspielräume für die nachhaltige Qualitätssicherung.

Bewegungsinitiative mit Felix Neureuther – Beweg dich schlau!

Im Herbst 2021 startete in 26 Kindergärten der St. Nikolausstiftung das von Ex-Skistar Felix Neureuther initiierte Bewegungsprojekt “Beweg dich schlau!”. Seit Beginn des Arbeitsjahres 2022/23 sind alle Kindergärten und Horte der Stiftung Teil dieses einzigartigen Bewegungsprojekts.

Bewegung und die Begleitung der motorischen, kognitiven und emotional-sozialen Entwicklung der Kinder sind seit jeher fixer Bestandteil des ganzheitlichen Lernens und fest im pädagogischen Alltag in allen Standorten der St. Nikolausstiftung integriert.
Mit dem Projekt “Beweg dich schlau!” möchten wir zusätzliche Impulse für die gesunde Entwicklung der Kinder im Kindergartenalltag – und nach Möglichkeit auch für zuhause – bereitstellen.