Elementarpädagogische Einrichtungen und Ausbildungsstätten als „Safe Places“

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Kinderschutzkonzepte erarbeiten und implementieren
Erste Online-Tagung der IDA – Austausch mit Kinderschutz-Expertinnen – Kinderschutz muss Priorität haben

Vor fast genau 10 Jahren, am 16.02.2011, ist in Österreich das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ in Kraft getreten. Das Thema Kinderrechte war gerade in den letzten Wochen medial wie politisch sehr präsent.

Die Interdiözesane Arbeitsgemeinschaft – kurz IDA – trifft sich jährlich zum Austausch, um aktuelle Themen der Elementarpädagogik zu diskutieren und neue Impulse zu setzen. Im Rahmen der ersten Online-Tagung wurde von Expertinnen aus dem Bereich Kinderschutz das EU Projekt „Safe Places“ vorgestellt und gemeinsam wurde über die österreichweit verpflichtende Implementierung von Kinderschutzkonzepten in elementarpädagogischen Einrichtungen beraten.

„Safe Places“ – Kinder schützen, sichere Orte schaffen

Waltraud Gugerbauer, Projektleiterin bei ECPAT Österreich, erklärte das Konzept von „Safe Places“. Kinder und Jugendliche verbringen oft viel Zeit in Kindergarten, Schule, Hort, Sport- und Freizeitvereinen. Deshalb haben Institutionen und Organisationen einen besonderen Schutzauftrag, um sichere Orte für Kinder, sogenannte „Safe Places“, zu sein.

Um dieser Verantwortung nachzukommen, sind Organisationen quer durch alle Sektoren gefordert, Kinderschutzkonzepte einzuführen. Verschiedene Maßnahmen können gesetzt werden, um Gewalt entgegenzuwirken, z.B. Auswahl der MitarbeiterInnen, Weiterbildung, Einsetzung von Kinderschutzbeauftragten und Ombudsleuten. Auch die Stärkung der Kinder ist Teil der Gewaltprävention, dies darf aber nicht vom Grundprinzip ablenken, dass Kinder vor Gewalt zu schützen die Aufgabe der Erwachsenen ist.

Die Relevanz des Themas unterstrich auch Martina Wolf, Geschäftsführerin Bundesverband österreichischer Kinderschutzzentren. Organisationen, die über ein Kinderschutzkonzept verfügen, haben sich mit den verschiedensten Risiken in der Organisation auseinandergesetzt und haben Maßnahmen entwickelt, die das Risiko für Kinder und Jugendliche in der Organisation minimieren. Zudem haben sie etwaige notwendige Schritte bei Verdacht auf Gewalt präventiv festgelegt. Mitarbeitende kennen ihre Verantwortung für Kinderschutz und haben deutlich mehr Handlungssicherheit im Alltag.

Beide Expertinnen verwiesen auf die fehlenden einheitlichen Kinderschutzstandards auf Bundesebene. Die Einrichtung einer zentral verantwortlichen Stelle gilt als oberstes Gebot.

Fazit der IDA-Tagung

Kleinkindergruppen und Kindergärten sind zumeist die erste außerfamiliäre Institution, die Kinder besuchen. Pädagoginnen und Pädagogen in elementarpädagogischen Einrichtungen haben sowohl innerhalb der Institutionen als auch in Bezug auf das familiäre Umfeld der Kinder eine weitreichende Verantwortung in Bezug auf Kinderschutz. „Die Teilnehmenden der IDA haben sich heute intensiv mit dem Thema Kinderschutzkonzept beschäftigt. Die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema in den jeweiligen Institutionen zum Wohle der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen nehmen alle als zentrale Aufgabe mit“, so Susanna Haas, Organisatorin der IDA-Tagung zum Abschluss.

Über die IDA:  

Auf der einmal im Jahr stattfindenden Fachtagung der interdiözesanen Arbeitsgemeinschaft – kurz IDA – treffen sich Fachleute aus ganz Österreich: BAfEP-DirektorInnen, AbteilungsvorständInnen und Verantwortliche des österreichischen Kindergarten- und Hortwesens aus dem diözesanen Bereich sowie dem Ordensbereich. Der Austausch zukunftsweisender Fragestellungen im elementarpädagogischen Bereich ist fachlicher Tagungsschwerpunkt. Die diesjährige IDA-Tagung fand online am 23.02.2021 zum Thema Kinderschutzkonzepte statt.

Weiterführende Links zum Thema:
https://www.schutzkonzepte.at/
https://www.ecpat.at/
http://www.oe-kinderschutzzentren.at/
https://www.kinderhabenrechte.at