Keine Schließung bei COVID-19-Verdachtsfall

Die Stadt Wien informiert über neue Regelungen und Vorgehensweisen im Umgang mit einem COVID-19-Verdachtsfall.

Aktuelles Vorgehen an den Wiener Bildungseinrichtungen bei Covid-19- Infektionen
Die COVID-19-Situation in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen wurde vom Gesundheitsdienst über die letzten Wochen genau beobachtet. Dabei konnte festgestellt werden, dass nur sehr wenige Fälle aufgetreten sind, die positiv auf das Virus getestet wurden. Auch in Studien wurde bestätigt, dass es in Bildungseinrichtungen nur zu ganz wenigen Infektionsketten kommt.
Damit eine weitestgehend kontinuierliche Betreuung der Kinder ermöglicht werden kann, wird unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen nachfolgende neue Vorgehensweise in Bildungseinrichtungen festgelegt:

  • Verdachtsfälle, also Menschen mit Symptomen, müssen zuhause bleiben und getestet werden.
  • Ist das Testergebnis negativ, gilt die übliche Vorgangsweise im Krankheitsfall.
  • Ist das Testergebnis positiv (bestätigter Fall) wird die Gesundheitsbehörde für die betroffene Person 10 Tage Heimquarantäne anordnen.
  • Wer Kontakt zu einem Verdachtsfall hatte, selbst aber keine Symptome hat, darf vorläufig – bis zum Vorliegen eines Testergebnisses beim Verdachtsfall – weiter in der Bildungseinrichtung betreut bzw. unterrichtet werden, wobei gruppenübergreifende Aktivitäten zu vermeiden sind.

Wird der Verdachtsfall positiv getestet (= bestätigter Erkrankungsfall), wird die Gesundheitsbehörde für die engen Kontaktpersonen 14 Tage Heimquarantäne anordnen.
(Quelle: Stadt Wien, 17.07.2020)

Für den Kindergarten und Hort bedeutet dies:
Falls ein Kind als Verdachtsfall gilt, wird die Gruppe bzw. der Kindergarten/Hort bis zum Vorliegen des Testergebnisses nicht geschlossen. Die Kinder – bis auf den Verdachtsfall – können den Kindergarten/Hort weiterhin besuchen, dürfen jedoch nicht in Sammelgruppen betreut werden.

Weitere Informationen für Eltern/MitarbeiterInnen

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