Die STN fordert verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen im Kindergarten

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Einmal ist es das Thema Bewegung, das nächste Mal die sprachliche Frühförderung – einzelne Themen aufzugreifen ist zu wenig. Die Politik ist gefordert, einheitliche Rahmenbedingungen auf Basis des „Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlans“ (2010) für ganz Österreich zu beschließen.

Der Wandel des Kindergartens von einer „Betreuungseinrichtung“ zu einer „Bildungseinrichtung“ ist formal schon vielfach vollzogen. Der Kindergarten wird – Gott sei Dank – schon oft als erste Bildungsinstitution gesehen und eben nicht mehr als Vorbereitung auf den „eigentlichen“ Beginn der Bildungskarriere, als „Vor-Schule“. Bildung beginnt mit dem ersten Tag des Lebens. Folgerichtig kommt den frühen Kinderjahren und ihren Bildungseinrichtungen eine besondere Bedeutung zu.
Aber warum gibt es keine grundlegenden Reformen in diesem Bereich? Derzeit gibt es neun Landesgesetze mit unterschiedlichen Qualitätsstandards betreffend Gruppengröße, Personal, Ausstattung etc. Eine einheitliche Gesetzesgrundlage in ganz Österreich würde die Qualitätsstandards im Elementarbereich sicherstellen.
„Im Sinne einer pädagogischen Qualität für alle österreichischen Kinder braucht es eine bindende Definition bezüglich „qualifizierte Betreuung“. Es ist verfassungsrechtlich Ländersache, welchen Betreuungsschlüssel, welche Rahmenbedingungen etc. Kinder und auch das jeweilige Personal vorfinden. Dies ist für Träger eine immer schwieriger werdende Situation. Mehr Plätze bedeutet auch ein Bedarf an mehr Pädagoginnen und Pädagogen. Solange es kein einheitliches Bundesrahmengesetz gibt, wird sich der Mangel an Fachpersonal negativ auf die Qualität der Kinderbildung und Betreuung auswirken. Das kann nicht im Sinne der Verantwortlichen sein. Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Raumbedingungen drinnen und draußen, Vor- und Nachbereitungszeit, Personalerfordernisse und die Mindestkriterien der Ausstattung gehören zu den pädagogischen Strukturbedingungen, die in jedem Bundesland anders geregelt sind. Hier ist für die Zukunft eine Vereinheitlichung gefragt“, erklärt Mag. Elmar Walter, Geschäftsführer der St. Nikolausstiftung, die Problematik.
Eine Reformierung der Ausbildung der PädagogInnen und AssistentInnen, wie von vielen Verantwortlichen im Bereich der Elementarpädagogik gefordert, geht damit einher.
Der „Bundesländerübergreifende BundesbildungsRahmenPlan“ ist die Basis, für ein einheitliches Gesetz für elementare Bildungseinrichtungen in ganz Österreich. Jedes Kind hat ein Recht auf ein faires Bildungssystem.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://bundesrahmengesetz.info

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