Wichtige Info für Kinder im letzten Kindergartenjahr

Liebe Eltern! Liebe Obsorgeberechtigte!

Der Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinsichtlich Maßnahmen aufgrund des Epidemiegesetzes in Bezug auf Kindergärten endete mit 15. Mai 2020. Damit gelten die mit Erlass und Verordnung festgelegten Einschränkungen für Kindergärten nicht mehr. Alle Hygienemaßnahmen in Verbindung mit COVID-19 bleiben davon unberührt.

Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr bedeutet das, dass das Fernbleiben von Kindern nicht mehr mit dem Vorliegen von außergewöhnlichen Ereignissen gemäß § 3 Abs. 3 Wiener Frühförderungsgesetz gerechtfertigt werden kann.

Ab Montag, 18. Mai 2020 gilt für Kinder im letzten Kindergartenjahr somit wieder die Verpflichtung zum Besuch des Kindergartens.
Hier der Newsletter der Stadt Wien sowie der Elternbrief der Stadt Wien zum Nachlesen.

Bitte um Kenntnisnahme!

Ihre St. Nikolausstiftung

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