Was genau bedeutet “Betriebliche Sozialarbeit” – kurz BSA?
Diese besondere Art der Hilfestellung richtet sich an alle MitarbeiterInnen und Führungskräfte und bindet bei Bedarf auch deren Angehörige ein. Es wird vom Unternehmen als betriebliche Zusatzleistung angeboten. Die Inanspruchnahme dieser Sozialberatung ist freiwillig und anonym. Betriebliche SozialarbeiterInnen agieren fachlich weisungsfrei und unterliegen einer Schweigepflicht. Sie unterstützen sowohl bei Problemen, die mit der Lebenssituation verbunden sind, als auch bei Schwierigkeiten, die die Arbeitssituation betreffen.
“Ein Gespräch und Austausch, wie man schwierige Situationen angehen könnte, kann manchmal sehr hilfreich sein. Miteinander ist es oft leichter, andere Blickwinkel und Perspektiven zu entdecken. Das erhöht den Handlungsspielraum und man fühlt sich nicht mehr so machtlos. Schon bevor der Hut brennt, besteht jederzeit die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch. Weil Reden einfach gut tut und Balsam auf der Seele sein kann.”
Bei Fragen können Sie jederzeit Frau Judith Gonaus kontkatieren. Sie vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch. Jede Beratung ist anonym und unterliegt der Schweigepflicht.
Nähere Informationen zur Betrieblichen Sozialarbeit in der St. Nikolausstiftung finden Sie hier.